Staatsrechnung 2018 - Das Resultat der Staatsrechnung befriedigt die FDPF

Mit einem Überschuss des operativen Ergebnisses von 70 Millionen und einer Selbstfinanzierungsfähigkeit von fast 146 Millionen, steht die Staatsrechnung 2018 des Kantons Freiburg sehr gut da. Die FDPF begrüsst mehrere durch den Kanton getroffene Massnahmen und ersucht den Kanton, die Auswirkungen der Steuerreform unter Berücksichtigung der neuen Angaben nochmals zu berechnen.

Die FDPF ist mit den Konten 2018 zufrieden. Der Ertragsüberschuss von 70 Millionen von den laufenden Rechnungen vor dem Abschluss, ist ein Zeichen einer guten Gesundheit unseres Kantons. Dies wird noch verstärkt durch die Selbstfinanzierungsfähigheit des Kantons mit einem Betrag von fast 146 Millionen, sowohl als auch der Erhöhung der Investitionen, in Übereinstimmung mit den abgestimmten Budgets. Ausserdem deutet die Gewährung einer finanziellen Unterstützung von 15 Millionen Franken an den HFR auf eine Verbesserung der Beziehungen zwischen dem HFR und dem Staatsrat hin. Diese Erwärmung der Beziehungen war ein von der FDP lang gehegter Wunsch. Die Unterstützung des Kantons war notwendig für den HFR, um die ihm anvertrauten Aufgaben erfüllen zu können.

Was die Steuereinnahmen von juristischen Personen betrifft, sind sie um 30 Millionen zunehmend im Vergleich zum Jahresabschluss 2017. Dies ist ein offensichtlicher Beweis des Dynamismus der Freiburger Wirtschaft, deren Auswirkungen auf die Arbeitsstellen sich sehr positiv auswirkt, wie die schwache Arbeitslosenquote des Kantons Freiburg beweist. Die FDPF begrüsst ebenfalls die Bildung von zusätzlichen Provisionen in der Höhe von 15 Millionen, in Hinsicht auf die Steuerreform. Diese Summe wird den Gemeinden erlauben,  die Steuerreform ohne finanzielle Schwierigkeiten zu meistern. Die Konstituierung dieser Provision, sowie die gute finanzielle Gesundheit der öffentlichen Finanzen beweisen, dass im Gegensatz zu den falschen Behauptungen der Steuerreformgegner, die staatlichen Leistungen beibehalten werden und die Steuern der juristischen Personen keine Erhöhung erleiden. Die FDP wünscht, dass der Staatsrat
die Auswirkungen der Steuerreform nochmals berechnet, indem er die Auswirkungen der neuen Sitation berücksichtigt. In der Tat sind wir sicher, dass die vom Grossen Rat genehmigte Steuerreform, nötig um die Attaktivität unseres Kantons zu garantieren, keine negative Auswirkung auf die Freiburgerinnen und Freiburger haben wird. 
 

Wenn auch die FDPF die Stabilität der Konsumausgaben begrüsst, fordert sie doch vom Staatsrat, in der Verwaltung der Staatsangestellten, deren Anzahl weiter stark zugenommen hat, den Boden unter den Füssen nicht zu verlieren. Tatsächlich hat sich die Bevölkerungszunahme deutlich verlangsamt und unser Kanton bleibt sehr abhängig von externen Einnahmequellen  (eidgenössischer Finanzausgleich der SNB). Schliesslich,   in Anbetracht des eher zufriedenstellenden finanziellen Kontextes, beantragt die FDPF eine Geste vom Staat zugunsten der Städte und der Fusion von Grossfreiburg.


Ihre Kontakte :

  • Sébastien Dorthe, Präsident FDPF, 079 688 58 31
  • Claude Brodard,    Grossrat FDPF,   079 420 16 72
  • Savio Michellod, Generalsekreträr, 079 793 48 65