Abstimmung vom 30. Juni 2019 über die kantonale Steuerreform - 2 X JA zu einer zukunftsweisenden Vorlage

Die Freiburger Steuerreform, über die an 30. Juni abgestimmt wird, stellt einen fairen Kompromiss dar. Die zur Abstimmung gelangende Vorlage wird flankiert von einem Dekret, das eine substantielle Unterstützung für die Gemeinden vorsieht, um einen reibungslosen Übergang zu ermöglichen. Die Vorlage wirkt sich positiv auf den Werkplatz, die Familien, die Finanzen des Kantons und der Gemeinden sowie auf den Erhalt einer dynamischen und gesunden Wirtschaft in unserem Kanton aus. Die für die Vorlage sprechenden Argumente wurden am Mittwoch, 12. Juni 2019 anlässlich einer gemeinsam von CVP, FDP, SVP, BDP sowie dem Freiburger Gemeindeverband (FGV) bestrittenen Pressekonferenz in Freiburg näher ausgeführt.

Die gemeinsam auftretenden vier Parteien haben betont, dass diese Reform zukunftsweisend ist. Sie stellt keine Option dar, sie ist vielmehr unumgänglich: Der Kanton muss in seinen Gesetzen die von 68,4 % des Freiburger Stimmvolkes am 19. Mai 2019 angenommenen Elemente aufnehmen. Die vom Grossrat ausgearbeitete Vorlage setzt sich zusammen aus einem einheitlichen Steuersatz auf Unternehmensgewinnen von 13,72 %, was weitgehend dem Ansatz entspricht, den die Mehrheit der Schweizer Kantone ab nächstem Jahr anwenden, sowie aus sozialen Massnahmen im Umfang von 30 Millionen Franken, die in erster Linie Familien (etwa mit einer Erhöhung der Familienzulagen um 240 Franken pro Jahr), Jugendlichen in Ausbildung, Personen mit bescheidenem Einkommen sowie der beruflichen Wiedereingliederung zugute kommen.

CVP, FDP, SVP und BDP fordern Freiburgerinnen und Freiburger dazu auf, Stabilität zu wählen anstelle eines Sprungs ins Ungewisse, der Tausende von Arbeitsplätzen im Kanton gefährden würde. Die Reform ist alles andere als ein Geschenk an die Unternehmen, sie enthält Elemente, welche eine Erosion der Steuereinnahmen verhindern und gleichzeitig Investitionen und Innovation bei lokalen KMU fördern.

Für den Freiburger Gemeindeverband stellen die Kompensationsmassnahmen, die der Kanton den Gemeinden und den Kirchgemeinden in Aussicht stellt und über die am 30. Juni ebenfalls abgestimmt wird, eine Vorbedingung für den Erfolg und die Ausgewogenheit dieser unabdingbaren Reform dar. Die Lösung berücksichtigt die steuerliche Konkurrenz der umliegenden Kantone, die Auswirkungen der eidgenössischen Abstimmung sowie die Auswirkungen, welche die Umsetzung der neuen Steuersätze auf die Unternehmenspolitik haben wird. Der durchschnittliche jährliche Basisbetrag beträgt 9,6 Millionen Franken (8,5 Millionen für die Gemeinden und 1,1 Millionen für die Kirchgemeinden).

Ein Ergänzungsbeitrag von maximal 15 Millionen Franken pro Jahr kann je nach Entwicklung des zusätzlichen Anteils an der direkten Bundessteuer, den der Kanton erhält, gewährt werden. Während einer Übergangsphase von zwei Jahren können die am stärksten betroffenen Gemeinden erhöhte Beiträge erhalten (maximaler Betrag pro Jahr: 7,86 Millionen Franken). Im Wissen, dass die Auswirkungen der Reform für die Gemeinden zu Beginn der Umsetzung am spürbarsten sein werden, sieht die Lösung in den ersten Jahren eine höhere Kompensation vor. Dieser dynamische Ansatz wird ergänzt durch ein System, das die Situation regelmässig evaluiert und falls nötig Anpassungen vornimmt.

 

Kontakte:

  • Bruno Boschung, Grossrat, CVP, Vizepräsident der FGK, 079 232 70 30
  • Dominique Butty, Präsident des FGV und Stadtammann Romont, 079 214 11 17
  • Sébastien Dorthe, Kantonalpräsident FDP, 079 688 58 31
  • Micheline Guerry-Berchier, Generalsekretärin des FGV, 079 660 64 00
  • Anthony Jaria, Kantonalpräsident BDP, 079 877 83 38
  • Nicolas Kolly, Grossrat, SVP, 076 575 90 68
  • Thierry Steiert, Vorstandsmitglied FGV und Freiburger Stadtammann, 079 616 73 84