Steuerreform: Entscheid des Grossen Rates - Die FDP Freiburg begrüsst den ausgeglichenen Kompromiss

In ihrem politischen Programm, dem Blauen Faden, beharrt die FDPF auf die Notwendigkeit, die Unternehmenssteuern den internationalen Normen anzupassen: Es geht um die Attraktivität unseres Kantons und die Erhaltung der Arbeitsplätze. Treu ihrer Linie begrüsst die FDPF das Ja des Grossen Rates zum Gesetz betreffend Umsetzung der Reform der Unternehmensbesteuerung. Sie begrüsst ebenfalls die Diskussionen mit den Unternehmern und die Gegenleistungen, die von ihnen finanziert werden.

Um sich den internationalen Regeln und der Steuervorlage 17 anzupassen, muss der Kanton Freiburg seine Unternehmensbesteuerung überarbeiten. Ab 2020 werden die Steuerprivilegien verschwinden, und ohne Anpassung der Gewinnsteuern werden die betroffenen Unternehmen eine starke Zunahme ihrer Steuerlast erleiden. Als Folge riskieren viele von ihnen, den Kanton zu verlassen und mit ihnen auch viele Arbeitsplätze. Aber der Grosse Rat will dies verhindern. Er hat deshalb das kantonale Gesetz betreffend Umsetzung der Reform der Unternehmensbesteuerung angenommen. Dieses senkt den Satz der Gewinnsteuern auf 13,72 Prozent gegenüber 19,86 Prozent heute. Dies, um die Steuererhöhung der Unternehmen, die heute in den Genuss eines Sonderstatus kommen, zu mildern, damit sie steuerlich konkurrenzfähig bleiben. 

Im Bewusstsein um die Wichtigkeit der Unternehmen für den Wohlstand unseres Kantons begrüsst die FDPF den erzielten Kompromiss und erinnert daran, dass die Steuerreform mit Gegenleistungen verbunden ist, von welchen sowohl die Unternehmen als auch die Bürgerinnen und Bürger   profitieren werden. Einerseits wird die Steuersenkung es den Unternehmen, die bisher nicht von diesem Sonderstatus profitieren konnten, erlauben, in die Produktion zu investieren und Personal anzustellen. Andererseits wird die partielle Dividendenbesteuerung auf 70 Prozent steigen gegenüber 50 Prozent heute. Die Arbeitgeber werden eine Erhöhung der Familienzulagen um 20 Franken pro Kind finanzieren, genauso wie andere soziale Massnahmen zu Gunsten der Jugendlichen im Bereich der Bildung und zu Gunsten der Familien im Bereich der Betreuungsstrukturen. Zudem wird sich die FDPF einsetzen, damit die Gemeinden und Pfarreien in den Genuss von Ausgleichszahlungen kommen. 

Die FDPF begrüsst also diese ausgeglichene Reform und wird sich voll für deren Umsetzung engagieren. Es geht um die Attraktivität unseres Kantons und um die Erhaltung vieler Arbeitsplätze, die direkt oder indirekt von den Unternehmen abhängen, welche heute von einem steuerlichen Sonderstatus profitieren. 

 

Kontaktpersonen:

  • Nadine Gobet, Grossrätin: 079 418 46 27
  • Claude Brodard, Grossrat: 079 420 16 72
  • Johanna Gapany, Vizepräsidentin FDPF, Grossrätin: 078 718 61 39
  • Savio Michellod, Generalsekretär FDP: 079 793 48 65